Welche Schadensfälle gehören zur Hausrat?
Eine Frage, die jeden Versicherten immer wieder beschäftigt: „Ist meine Wohnungseinrichtung angemessen versichert?“. Wer Möbel, Teppich und Familien-PC gegen Schäden in den eigenen vier Wänden absichern will, ist mit einer Hausratversicherung in jedem Fall gut beraten.
Einer der großen Vorteile dieser Versicherungspolice ist der weite Geltungsbereich. Neben den eigenen vier Wänden gehören in den Vertrag unter anderem auch selbstgenutzte Garagen oder Kellerräume.
Versicherte Schäden und LeistungseinschränkungenGrundsätzlich kommt die Hausratversicherung für alle Schäden auf, die mit Brand, Blitzschlag oder Explosionen in Verbindung stehen – allerdings nur solange, wie kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Wer etwa Militaria-Objekte wie Fundmunition in den eigenen vier Wänden lagert oder im Hobbykeller mit Sprengstoffen experimentiert, wird im Schadensfall leer ausgehen. Weiterhin gehört auch ausgelaufenes Leitungswasser sowie der Schaden durch Sturm (ab Windstärke acht) und Hagel in den Leistungskatalog der Hausratversicherung.
Einschränkungen unterliegt die Hausratversicherung aber dann, wenn ein Schaden durch Reinigungswasser, Wasser aus Berieselungsanlagen oder Grund- sowie Hochwasser und Niederschlag entstanden ist.
Dagegen liegt ein Schadensfall für die Hausratversicherung vor, wenn Wärmepumpenanlagen oder Solarheizungen für die eine oder andere „Überschwemmung“ sorgen.
Bleibt noch die letzte große Schadensgruppe offen: Diebstahl, Vandalismus und Raub. In diesem Fall ist Taschendiebstahl zwar ausgeschlossen (gleiches gilt für verschwundenen Hausrat bei offenen Fenstern und Türen).
Sofern sich aber die Langfinger mit Gewalt Zutritt zu den eigenen vier Wänden beschafft haben, greift die Hausratversicherung auch hier.
Versicherte GegenständeZu den versicherten Gegenständen gehören sämtliche Dinge, welche dem beweglichen Hausrat angehören. Neben Einrichtungsgegenständen wie Möbel und Teppiche gehören dazu auch Gebrauchsgegenstände, etwa Waschmaschinen, Unterhaltungselektronik oder Geschirr, sowie Verbrauchssachen.
Weiterhin schließt die Hausratversicherung auch Arbeitsgeräte, welche teilweise beruflich genutzt werden (Laptop und Werkzeuge), und andere Gegenstände mit ein, zu denen Fahrräder, Autozubehör oder Ähnliches gehören können.
Ausgeschlossen werden dagegen Handelswaren und Gegenstände Dritter, die sich in der Wohnung befinden – sofern es sich dabei um die Sachen eines Untermieters handelt.
Ergänzend übernimmt die Versicherung auch Leistungen für Einbaugegenstände (fest mit dem Haus verbunden) und Wertsachen. Letztere werden aber nur in begrenztem Umfang mitversichert – hier sind die Versicherungs- und Tarifbedingungen ausschlaggebend.