Hausratversicherung und Kinder
Gerade wenn der Nachwuchs in den Kreis der Erwachsenen tritt und eine Ausbildung fernab der elterlichen Wohnung aufnimmt, wächst natürlich die Sorge um deren Hausrat.
An dieser Stelle ist unter bestimmten Bedingungen kein eigenständiger Versicherungsvertrag notwendig, da in der Hausratversicherung zwischen dem originären Versicherungsort und der Außenversicherung unterschieden wird.
Letztere dehnt den Wirkungskreis der Hausratversicherung aus und schließt auch die Urlaubsreise ein, auf welche einzelne Gegenstände des Hausrates mitgenommen werden.
Einen besonderen Vorteil hat die Außenversicherung für alle Begünstigten – im Fall eines Raubüberfalls mit Androhung körperlicher Gewalt greift ebenfalls dieser besondere Bestandteil der Hausratversicherung.
Die AußenversicherungVor dem Hintergrund, dass die Hausratversicherung nicht nur den Versicherungsnehmer als solches berücksichtigt, sondern die gesamte häusliche Gemeinschaft (außer zur Untermiete in der Wohnung lebende Personen) in ihre Leistungen mit einschließt, kann auch der Nachwuchs von der elterlichen Hausratversicherung profitieren.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder noch keinen eigenen Haushalt gegründet haben und sich zum Zweck einer Ausbildung (Lehre oder Studium) sowie der Ableistung von Wehr- und Zivildienst außerhalb der Wohnung aufhalten.
Damit wird der Laptop oder das Fahrrad automatisch mitversichert – ohne dass finanzielle Belastungen in Form einer neuen Hausratversicherung drohen.
Einschränkungen der AußenversicherungAllerdings kommt eine Außenversicherung in den meisten Fällen nicht in Höhe der vollen Versicherungssumme auf. Liest man die Vertragsbedingungen aufmerksam, so taucht im „Kleingedruckten“ eine prozentual oder nach dem Betrag festgeschriebene Obergrenze für die Schadensregulierung der Außenversicherung auf.
Je nach Versicherer kann dieser Maximalbetrag variieren. Während einige Unternehmen lediglich zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme abdecken, orientiert sich die Höhe der Außenversicherung bei anderen Versicherern an der Wohnfläche des Versicherungsnehmers (zum Beispiel 100 Euro pro Quadratmeter für die Außenversicherung).
Mit zusätzlichen Einschränkungen muss im Rahmen der Außenversicherung auch bei Schmuck, Bargeld und anderen Wertgegenständen gerechnet werden.